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Anlage der Beiträge der privaten Rentenversicherung

2. Nach Schätzungen werden zwischen 6 bis 30 Prozent der Beiträge bzw. Prämienzahlungen für Verwaltungskosten verwendet.
 

Die Höhe der Verwaltungskosten werden von den einzelnen Versicherungsgesellschaften nicht veröffentlicht. Da es keine festgeschriebenen Werte für die maximale Höhe gibt kann der ursprünglich zugrunde gelegte Wert beliebig überschritten werden.

Hat die Versicherung weniger Kosten verursacht, so kann sie das eingesparte Geld der Gewinnbeteiligung der Kunden zuführen oder bei einer Aktiengesellschaft dieses den Aktionären zuführen.

Nach Abzug aller Kosten bleibt der Sparanteil der ca.70-94% der einbezahlten Prämie beträgt. Dieser Spartanteil wird von der Versicherungsgesellschaft am Kapitalmarkt überwiegend in Rentenpapiere angelegt. Aus den Erträgen dieser Anlage erhalten die Versicherungsnehmer die Gewinnbeteiligung.
 

 





















 

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