2.
Nach Schätzungen werden zwischen 6 bis 30 Prozent
der Beiträge bzw. Prämienzahlungen für
Verwaltungskosten verwendet.
Die Höhe der
Verwaltungskosten werden von den einzelnen
Versicherungsgesellschaften nicht veröffentlicht. Da
es keine festgeschriebenen Werte für die maximale
Höhe gibt kann der ursprünglich zugrunde gelegte
Wert beliebig überschritten werden.
Hat die
Versicherung weniger Kosten verursacht, so kann sie
das eingesparte Geld der Gewinnbeteiligung der
Kunden zuführen oder bei einer Aktiengesellschaft
dieses den Aktionären zuführen.
Nach Abzug aller Kosten bleibt der Sparanteil der
ca.70-94% der einbezahlten Prämie beträgt. Dieser
Spartanteil wird von der Versicherungsgesellschaft
am Kapitalmarkt überwiegend in Rentenpapiere
angelegt. Aus den Erträgen dieser Anlage erhalten
die Versicherungsnehmer die Gewinnbeteiligung.
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