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Auszahlung - Rentengarantie - Beitragsrückgewähr


3. Die vereinbarte Rente erhalten Sie nach Ablauf der Police lebenslang. Man kann für maximal 15 Jahre eine Rentengarantiezeit mit dem Versicherungsträger vereinbaren. Sollte man in dieser Zeit ableben,  so wird die Rente für den restlichen Zeitraum an die Erbberechtigten ausgezahlt.  Es ist eine interessante Alternative, seine Angehörigen mit abzusichern.

Abhängig von der Versicherung bzw. des Vertrages ist die Verwendung des eingezahlten Geldes wenn der Versicherte den Beginn der Rentenzahlung nicht mehr erlebt. Je nach Vertrag behält die Versicherung das Geld ein oder zahlt es an die Erben aus. Aus diesen Möglichkeiten erklären sich auch bei einigen Versicherungen günstigere Prämien.

Die meisten Versicherungen erstatten allerdings zumindest die Sparanteile zurück. Unterschiedlich ist bei den Versicherungen dann auch die Handhabung der Zinsen und Gewinnanteile.

Sollten Sie Ihre Angehörigen für den Todesfall absichern wollen, so bietet sich eher eine Risiko- Lebensversicherung an.
 

Wollen Sie eine Private Rentenversicherung zurück kaufen, so ist vor allem in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss die Auszahlung sehr gering, da Provisionen und Kosten die ersten Beiträge aufgezehrt haben. (Zillmerung) .Mit den Jahren steigt der Rückkaufwert an, so ist vom Rückkauf vor Vertragsende jedoch meistens abzuraten.

Rentenhöhe

Für die Rentenhöhe ist maßgeblich die Art der Rentenzahlung verantwortlich. Sie können wählen zwischen:
 

Dynamische Rente

Konstante Rente

degressiven Rente

Hier beginnt die Rentenzahlung mit einem niedrigen Beitrag und erhöht sich mit zunehmendem Alter. Hier fällt die Rente konstant aus Hier wird die Rentenzahlung mit zunehmendem Alter immer geringer
     

Eine andere Möglichkeit ist die Einmalzahlung. Hierbei sollten Sie beachten, dass der Staat diese Retenzahlung nicht fördert ! Die staatliche Förderung setzt eine regelmäßige Zahlung der Rente als "Bedingung" vorraus. (Link Tip: BFA Bundesversicherungsanstalt für Arbeit)

Die Aufschub bzw Abruffunktion ermöglicht es dem Versicherungsnehmer die Rente vorzeitig oder auch verspätet zu bekommen. Dadurch verändert sich natürlich die Höhe der Rentenzahlung.


 

Link:Rechtsschutz