5.
Mit der Rentenreform hat der Staat die Riester-Rente, ist eine vom Staat
bezuschusste private Zusatzvorsorge eingeführt.
Bekannt geworden ist sie auch unter verschiedene
andere Namen wie
Kaiser-Rente,
Neue Rente,
Zusatzrente
oder
Prämienrente
bezeichnet.
Bei dieser Altersvorsorge spart der
Versicherungsnehmer regelmäßig in ein
Altersvorsorgeprodukt und erhält dafür die
staatliche Förderung. Diese Förderung ist an gewisse
Bedingungen geknüpft.
Von der Bundesregierung werden
Alle Anlagen
werden von der Bundesregierung als förderungswürdig eingestuft, aus denen
der Versicherungsnehmer ab dem 60. Lebensjahr oder zu Beginn
der Altersrente des Anlegers eine monatliche Rente gezahlt bekommt.
Es spielt
dabei keine Rolle, ob die Rente in gleichbleibenden oder steigenden Beträgen
ausgezahlt wird.
Gefördert
werden Versicherungen, Fondsguthaben und Bankguthaben
sofern sie ab dem 65. Lebensjahr an eine Rentenversicherung
gekoppelt sind.
Eines der wichtigsten Kriterien für die staatliche Förderungs ist die
garantierte Auszahlung der eingezahlten
Wichtigstes Kriterium bleibt aber, dass bei allen geförderten Anlagen garantiert
wird, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge
wieder ausgeschüttet werden.
Ferner muss die Anlage vor Pfändung und Abtretung geschützt sein. Der Kunde muss
jederzeit das Recht haben, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Selbst bereits
laufende Vorsorgeverträge können eine staatliche Förderung erhalten, müssen aber
erst noch in den meisten Fällen an die jetzt festgelegten Kriterien angepasst
und von der Zertifizierungsstelle abgesegnet werden.
Als Zertifizierungsbehörde wurde
Das Bundesaufsichtsamt für das
Versicherungswesen ist von der Regierung als Zertifizierungsbehörde eingesetzt.
Das Bundesaufsichtsamt für das
Versicherungswesen prüft an Hand der vom Gesetzgeber erlassenen Kriterien die
verschiedenen Anlageformen und zertifiziert diese wenn diese Kriterien erfüllt
sind. Die Zulassung sagt aber nichts über die Rentabilität dieser Anlageformen
aus.
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