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Riester Rente


5. Mit der Rentenreform hat der Staat die Riester-Rente, ist eine vom Staat bezuschusste private Zusatzvorsorge eingeführt.

Bekannt geworden ist sie auch unter verschiedene andere Namen wie 
Kaiser-Rente, Neue Rente, Zusatzrente oder Prämienrente bezeichnet.

Bei dieser Altersvorsorge spart der Versicherungsnehmer regelmäßig in ein Altersvorsorgeprodukt und erhält dafür die staatliche Förderung. Diese Förderung ist an gewisse  Bedingungen geknüpft.

Von der Bundesregierung werden Alle Anlagen werden von der Bundesregierung als förderungswürdig eingestuft, aus denen der Versicherungsnehmer ab dem 60. Lebensjahr oder zu Beginn der Altersrente des Anlegers eine monatliche Rente gezahlt bekommt.

Es spielt dabei keine Rolle, ob die Rente in gleichbleibenden oder steigenden Beträgen ausgezahlt wird.

Gefördert werden Versicherungen, Fondsguthaben und Bankguthaben sofern sie ab dem 65. Lebensjahr an eine Rentenversicherung gekoppelt sind.

Eines der wichtigsten Kriterien für die staatliche Förderungs ist die garantierte Auszahlung der eingezahlten

Wichtigstes Kriterium bleibt aber, dass bei allen geförderten Anlagen garantiert wird, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge wieder ausgeschüttet werden.

Ferner muss die Anlage vor Pfändung und Abtretung geschützt sein. Der Kunde muss jederzeit das Recht haben, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Selbst bereits laufende Vorsorgeverträge können eine staatliche Förderung erhalten, müssen aber erst noch in den meisten Fällen an die jetzt festgelegten Kriterien angepasst und von der Zertifizierungsstelle abgesegnet werden.


Als Zertifizierungsbehörde wurde Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ist von der Regierung als Zertifizierungsbehörde eingesetzt.

Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen prüft an Hand der vom Gesetzgeber erlassenen Kriterien die verschiedenen Anlageformen und zertifiziert diese wenn diese Kriterien erfüllt sind. Die Zulassung sagt aber nichts über die Rentabilität dieser Anlageformen aus.