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Riester Rente unter steuerlichen Gesichtspunkten |
7.
Für 2001 betrug die
Bemessungsgrenze in West-Deutschland 104.400 Mark,
im Jahr 2002 lag sie bei 54.000 Euro. Im Osten betrug die
Grenzen 87.600 Mark für 2001 und 45.000 Euro für
2002. (Ehepaare jeweils doppelt)
Ist die Steuerersparnis im Rahmen des Sonderausgabenabzugs höher
als die staatlichen Zulagen, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen zusätzlich
gutgeschrieben.
Die Vorsorgeaufwendungen (Eigenbeitrag +
Zulage) können pro Jahr bis zu folgendem Betrag in
der Steuererklärung als Sonderausgaben eingetragen
werden:
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Sonderausgaben in der
Steuererklärung |
für die Jahre
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jährlich bis zu |
2002 - 2003
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525 Euro |
2004 - 2005
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1050 Euro |
2006 - 2007
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1575 Euro |
- 2008
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2100 Euro |
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