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Riester Rente unter steuerlichen Gesichtspunkten

7. Für 2001 betrug die Bemessungsgrenze in West-Deutschland 104.400 Mark, im Jahr 2002 lag sie bei 54.000 Euro. Im Osten betrug die Grenzen 87.600 Mark für 2001 und 45.000 Euro für 2002. (Ehepaare jeweils doppelt)

Ist die Steuerersparnis im Rahmen des Sonderausgabenabzugs höher als die staatlichen Zulagen, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen zusätzlich gutgeschrieben.

Die Vorsorgeaufwendungen (Eigenbeitrag + Zulage) können pro Jahr bis zu folgendem Betrag in der Steuererklärung als Sonderausgaben eingetragen werden:

 

Sonderausgaben in der  Steuererklärung

 für die Jahre
 
jährlich bis zu

2002 - 2003
 
525 Euro

2004 - 2005
 
1050 Euro

2006 - 2007
 
1575 Euro
     
       - 2008
 
2100 Euro